Gartendekoration und Gartengestaltung mit Bambus von bambooline
Gönnen Sie sich das Besondere: Die Kombination aus Bambus und Edelstahl machen bambooline - Trennwände zum exklusiven Gartenelement. Für den Garten, für den Balkon, für die Terrasse. | Gartengestaltung
Bambus mal anders
Gönnen Sie sich das Besondere: Die Kombination aus Bambus und Edelstahl machen bambooline zum exklusiven Gartenelement. Ob zur Gestaltung, als Sicht- und Windschutzelement oder zur Einfriedung von Grundstücken, die Elemente sind in Höhe und Länge variabel und vielseitig einsetzbar. Für den Garten, für den Balkon, für die Terrasse.
Jedes Teil ein Unikat – edel und individuell!
Möglichkeiten – variantenreich
- Sichtschutz
- Lärmschutz
- Windschutz
- Gestaltungselement
- Gartendekoration
- Carport
- Zaun/Grundstückseinfriedung
- Mülleimereinhausung
- für den Garten
- für die Terrasse
- für den Balkon
- für den Eingangsbereich
Flexibel in Höhe und Länge!
Wählen Sie aus 16 verschiedenen Elementen in vier Höhen und zwei Breiten, die untereinander frei kombinierbar sind. Die Elemente passen sich jedem Ambiente an. Gönnen Sie sich das Besondere – Ihr Garten hat es verdient!
Verschiedene Höhen: 180 | 150 | 120 | 90 cm
Verschiedene Breiten: 150 | 90 cm
Abb. links oben
Die Elemente sind auch in einer abgeschrägten Version erhältlich.
Höhenunterschiede:
180 auf 150 cm | 150 auf 120 cm |
120 auf 90 cm | 90 auf 60 cm
Abb. rechts oben
In der Draufsicht zu sehen, die verschiedenen Verbindungspfosten ermöglichen eine Kombination der Ausrichtung der Elemente:
180°(gerader Verlauf)
90° nach links oder rechts
45° nach links oder rechts
Das Zubehör (Befestigung und Abdeckungen) muss extra bestellt werden. Die Befestigung geschieht mittels Pfosten oder Einschlaghülsen (Stahl feuerverzinkt und pulverbeschichtet).
Die obere Abdeckung und die seitliche Pfostenabdeckung ist aus Edelstahl (gebürstet).
Wir erstellen nach Ihren Wünschen das Zubehörprogramm.
Schicken Sie uns eine Email und stimmen Sie die Planung, Auslieferung und den Aufbau mit uns oder einem unserer Vertriebspartner in Ihrer Nähe ab.
Alle Stahlprofile sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet, die Rahmenabdeckungen sind aus fein gebürstetem Edelstahl. Hier haben wir ein durchdachtes System entwickelt, mit denen die Bambuswände in jedem Garten ohne Probleme aufgestellt werden können und so zum einzigartigen Blickfang werden.
Außerdem bieten wir Ihnen alternative Befestigungen wie Stahlpfosten oder Einschlaghülsen.
Je nach Bestellung der unterschiedlichen Bambuswände und Größen stellen wir Ihnen die richtigen Pfosten und Edelstahlabdeckungen zusammen.
Produkte von bambooline sind für den ganzjährigen Einsatz im Freien geschaffen. Die Bambusstangen stammen aus natürlich gewachsenen Bambuswäldern in China. Generationen von Bauern kultivieren die edlen Gewächse dort seit vielen Jahrhunderten. Geschnitten wird nur so viel, wie im Laufe eines Jahres nachwächst.
Die besonderen Eigenschaften des Bambus sind:
- die glatte Oberfläche, die einen Schutzanstrich unnötig macht
- das absolut witterungs- und winterfeste Material
- ein von uns entwickeltes Verfahren reduziert die natürliche Rissbildung der Stangen.
Bambus ist ein Naturprodukt. Durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen können Risse entstehen. Dies geschieht teilweise unter Geräuschentwicklung, daher auch im Chinesischen lautmalend der Name ”bamboo”.
Direkt nach der Stangenernte erscheint der Bambus leuchtend grün. Nach etwa einem Jahr erhalten die Bambusstangen ihre typisch blass gelbe Färbung. Unterschiedliche Nodienabstände und Farbschattierungen machen jede Bambusstange zu einem Unikat der Natur.
Wünschen Sie ein samtiges Aussehen mit leichtem Glanz und einen zusätzlichen Schutz, dann empfehlen wir Ihnen unser spezielles Pflegeöl »Bazul«.
Inhalte: Bienenwachs / Carnaubawachs, Balsamterpentinöl, Leinöl
Nach einer alten Rezeptur. Erhältlich dort, wo es bambooline gibt.
Alle Produkte von bambooline werden durch die hanse-business OHG vertrieben. Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, informieren Sie sich auf unserer Homepage: www.hanse-business.de.
Dr. Jörg P. Lührs
Gesellschafter und Geschäftsführer
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 0
Christian Gojcic, Dipl. Wirt. Ing.
Gesellschafter und Geschäftsführer
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 0
Axel Stapperfend, Betriebswirt
Leitung Vertrieb
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 14
Sören Bax, Dipl. Wirtschaftssinologe
Vertrieb
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 42
Eda Altin
Vertrieb / Officemanagement
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 21
Ella Emch van Keulen
Vertrieb, spez. Benelux / Frankreich
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 34
Nadine Wilkens
Vertrieb
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 38
Jan Turski
Vertrieb
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 32
Julia Eberling
Auszubildende Bürokauffrau
++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 24
hanse business OHG
international merchandise and production
Postadresse:
Nordenhamer Str. 4 – 8 · 27572 Bremerhaven
Postfach:
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Phone: ++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 0
Fax: ++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 30
Internet: www.hanse-business.de
Was ist eigentlich Bambus?
Bambus ist kein Holz, sondern ein Gras, das baum- oder strauchartig beastet ist und verholzende Stämme bildet. Auf der ganzen Welt gibt es nach dem heutigen Kenntnisstand etwa 115 Bambusgattungen und 1050 bis 1070 Bambusarten.
Bambusstangen bestehen aus einzelnen Kammern, die durch Nodien verbunden sind und können über 10 Meter lang werden. Durch die Hohlräume ist Bambus extrem leicht und elastisch und in seinen physikalischen Eigenschaften denen von Holz, Beton und Stahl teilweise überlegen.
Unser Bambus ist winterfest …
… und witterungsbeständig, eine Anstrichbehandlung ist nicht notwendig. Diese Eigenschaft macht den Bambus zu einem der umweltfreundlichsten Baumaterialien für den Garten.
Unser Bambus stammt nicht aus Plantagen, sondern die Stangen für unsere Produkte werden nach fünf bis sieben Jahren Wachstum einzeln ausgewählt und aus den Wäldern geschnitten. Die Produktion ist daher besonders umweltverträglich und wirkt einer Landschaftsverödung entgegen. Die jungen Bambuspflanzen bleiben erhalten und halten den Bestand der Wälder auf einem seit Jahrhunderten stabilem Niveau. Dies entspricht einer verantwortungsvollen Forstbewirtschaftung der Bambusbestände.
Die Bambusernte …
… geschieht vorwiegend im Herbst und Winter. Um die jungen Bambussprossen zu schonen, kann im Frühjahr kaum geerntet werden. Familien ganzer Dörfer leben seit Generationen vom Bewirtschaften der Bambuswälder und der kompletten Verwertung des Bambus. Jede Familie hat ihren abgesteckten Bezirk in den Bambuswäldern. Die Bambusernte ist harte Arbeit und wird ohne Hilfe von Maschinen verrichtet.
Wir verwenden nur maßhaltige Bambusstangen mit entsprechend starkem Durchmesser für unsere Produkte.
Die Herstellung
Zur Herstellung von bambooline-Produkten verwenden wir ausschließlich dickwandigen Bambus, der zwischen fünf bis sieben Jahre alt ist. Zur Vermeidung von Kratzern werden die Stangen in speziellen Vorrichtungen transportiert und anschließend sortiert. Die Durchmesser liegen zwischen 5,5 – 7,5 Zentimetern und der Wuchs muss gerade sein.
Die Stangen werden in einem Großofen in mehreren Schritten erhitzt. Dadurch wird ein Versiegeln der Oberfläche erreicht. Bis zur Auslieferung muß der Bamboo-Line Bambus noch ca. 6 Monate schonend trocknen.
Die Trocknung
Um die Trocknung kontrolliert durchzuführen, werden große Lagerkapazitäten benötigt. Hierfür haben wir in unserer Produktion ein eigenes Areal von über einem Hektar mit speziellen Trocknungshallen von 4.000 qm Fläche. Durch diese langsame und schonende Trocknung wird dem Bambus die Feuchtigkeit entzogen. Aufgrund unseres aufwändigen Prozesses, der ständigen Kontrollen unterliegt, ist das Risiko der für Bambus typischen Rissbildung auf ein Minimum reduziert.
Unser Qualitätsversprechen
Wir garantieren, dass unser Bamboo-line Bambus frei von toxischen Stoffen ist, die für die Anwendung im Aussenbereich eine Gefährdung darstellen. Der Bambus wird nur mit flüchtigen Substanzen (Schwefeldampf) und physikalischen Methoden (Hitze) gegen Schädlinge behandelt.
Die sonst üblichen, hochtoxischen Chemikalien werden strikt vermieden. Die strenge Qualitätskontrolle wird von unserem deutschen Mitarbeiter vor Ort persönlich vorgenommen. Unser Bamboo-line Bambus ist frei von Schädlingen. Dieses erreichen wir maßgeblich durch die schnelle Verarbeitung nach der Bambusernte und durch die von uns speziell entwickelten Prozesse. So sind wir in der Lage, ein absolut reines Naturprodukt anbieten zu können. Der Bambus ist wetterfest und, im Gegensatz zu anderen Holzwänden, ohne eine weitere Behandlung ganzjährig für den Außenbereich geeignet.
Für das Produkt bambooline ist ein Geschmacksmusterschutz für die Europäische Union erteilt worden.
Vertrieb von bambooline
Alle Produkte von bambooline werden durch die hanse business OHG vertrieben. Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, informieren Sie sich auf unserer Homepage www.hanse-business.de
Außerdem suchen wir engagierte Vertriebspartner. Haben Sie Interesse?
Melden Sie sich bitte per Email unter
info@bambooline.de oder telefonisch bei
Herrn Stapperfend: ++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 14 oder
Frau Altin: ++49 (0)4 71 · 48 36 0 - 21.
bambooline einmal anders
Eine ganz andere Möglichkeit, die Produkte von bambooline einzusetzen zeigte Sonya Kraus in Ihrer PRO7 Sendung "SOS Heimwerker" im November 2004. bambooline im Indoor-Bereich als Ummantelung einer häuslichen Cocktail-Bar im "tropical Style".
Möchten Sie sich von der Exklusivität und der Vielfalt unserer Produkte überzeugen?
Landschaftsarchitekten und Gartenplaner, aber auch private Gartenbesitzer verwenden bambooline-Produkte für eine anspruchsvolle Gartengestaltung.
Wir würden uns freuen, hier Bilder aus Ihrem eigenen Garten zu veröffentlichen. Nehmen Sie Kontakt auf oder senden Sie uns Ihr schönstes Gartenbild mit bambooline-Produkten.
hanse business OHG
international merchandise and production
Nordenhamer Str. 4-8,
27572 Bremerhaven,
Deutschland
Fon: +49 (0)471-48360-0
Fax: +49 (0)471-48360-30
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Gesellschafter und Geschäftsführer:
Dr. Jörg P. Lührs
Christian Gojcic, Dipl. Wirt. Ing.
Handelsregister:
Amtsgericht Bremen HRB 4269
UStIDNr. gem §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 228 292 332
Gerichtsstand: Amtsgericht Bremerhaven
Verantwortlicher gem. §6 MDStV: Dr. Jörg P. Lührs
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Verkaufs- und Lieferbedingungen der hanse business OHG,
Bremerhaven (Stand: Dezember 2002)
I. Allgemeines
1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufs-bedingungen des Käufers
widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns
ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unsere
Mitarbeiter getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
3. Bei Angaben über unsere Ware sind technische Änderungen und Irrtümer
vorbehalten; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die
Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Käufers und
werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Käufer uns von
sämtlichen Ansprüchen frei und tritt bei Rechtstreitigkeiten als unser
Streithelfer bei.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager, frei verladen auf
Einweg-Paletten und verpackt in Kartons. Andere Verpackung wird nach Aufwand
gesondert berechnet.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ge-genüber Personen im Sinne des § 310
Abs. 1 Satz 1 BGB (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legen wir den bei Rechnungsstellung
geltenden Mehrwertsteuersatz zugrunde.
2. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir
berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss
und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer
Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; andernfalls
gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis. Gegenüber Personen im
Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann
berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss
erfolgt und die auf unserer Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und
Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer
schriftlich mitgeteilt haben.
3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde ist die Zahlung ohne jeden
Abzug innerhalb von 30 Tagen zu leisten.
4. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis
beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der
Käufer eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist und die
Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer
ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese
Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Wurde teilweise
fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Käufer dennoch verpflichtet, Zahlung für
den unstreitig fehlerfreien Anteil zu leisten.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5
% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer
oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt der
Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens
behalten wir uns vor.
6. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand,
sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen
Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn
Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers
herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte
Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu
lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die
von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände
betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
7. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehend Ziffer 6. Können wir
vom Käufer Sicherheit verlangen.
8. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen aus
nachfolgenden Bestellungen zurück zu halten, ohne dass die Rechtsfolgen der
Ziffer IV. (Ausführung der Lieferung – Lieferzeit - Umfang der Lieferung -
Leistungs-und Erfüllungsort) eintreten.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der
konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber
Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB
behalten wir uns das Eigen-tum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die
uns aus ir-gendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer
zustehen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnli-chen
Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingun-gen und solange er nicht
im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der
Weiterveräuße-rung gemäß nachfolgend Ziff. 3.–6. auf uns übergeht. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware
an einen oder an mehrere Abnehmer veräu-ßert wird. Der Käufer ist berechtigt,
die abgetretenen Forderun-gen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit
mögli-chen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in
keinem Fall berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich, seinen oder seine Abnehmer
der Vorbehaltsware mit ladungsfähiger Anschrift und dem Ort des Verbleibs der
Vorbehaltsware auf unser Verlangen vor unserer Auslieferung der Ware bekannt zu
geben.
4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer
nicht selbst unterrichten –, dem Abnehmer die Abtre-tung an uns unverzüglich
bekannt zu geben und uns die Benach-richtigung nachzuweisen sowie die zur
Einziehung der abgetre-tenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit
die-ser Benachrichtigung zu übersenden.
5. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit
freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forde-rung mehr als 20 %
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer an-deren
Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrich-tigen. Hält der Käufer
einen Zahlungstermin nicht ein oder ver-stößt er gegen sonstige vertragliche
Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterver-
äußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung
mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käu-fers auf uns zu verlangen oder, falls
die Ware bereits weiter ver-äußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt
ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
IV. Lieferzeit – Umfang der Lieferung – Ausführung der Lieferung – Leistungs-
und Erfüllungsort
1. Leistungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist Bremerhaven.
2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich.
Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen
ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern,
informieren wir den Käufer unverzüglich.
4. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Liefe-rung in
Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine ange- messene Nachfrist gesetzt,
kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen
Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsge-
hilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
5. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum
Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anliefe-rung wesentlicher
Komponenten und sonstiger Materialien, Im-portschwierigkeiten, Betriebs- und
Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die
Lieferzeit ange-messen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht
leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir
zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten
Zahlungen.
6. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Käufers voraus. Jede spätere Änderung der Ausführung des Auftrages auf Wunsch
des Käufers berechtigt uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
7. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
V. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers.
Versandweg und Versandart werden von uns be-stimmt. Zum Abschluss einer
Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung
des Käufers ver-pflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer. Wir
sind berechtigt, die Waren auf Kosten des Käufers gegen Feuer-, Wasser- und
sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat.
2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Aus-schluss jeder
eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware
während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht
zu ver-treten.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das
Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere
Leistungen, wie etwa frachtfreie Versen-dung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen.
Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist,
geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt
und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist ge-setzt haben. Vorstehende
Vorschriften gelten nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
VI. Pflichtverletzung wegen Mängel
1. Der Käufer hat die Ware bei Eingang auf äusserliche Unversehrtheit,
Vollständigkeit und Vollzähligkeit zu untersuchen. Erkennbare Mängel und/oder
Fehlmengen sind auf den Frachtpapieren schriftlich fest zu halten und von
Spediteur zu bestätigen. Soll die Ware auf Weisung des Käufers oder seiner
Erfüllungsgehilfen ohne vorgenannte Empfangsquittung abgeliefert werden, so
geschieht dies ausschließlich auf Risiko des Käufers. In diesem Falle gilt die
Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es
sich um offensichtliche Mängel handelt.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende
Mangelfreiheit der Ware. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern
usw. des Bestellers liefern, trägt der Besteller das Risiko der Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine
Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der
Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen
können.
3. Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung
durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen
Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten,
die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entste-
hen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kosten-auslösende
Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Ge-richtsverfahrens, nicht vorher
mit uns abgestimmt werden.
4. Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Be-tracht oder weigert
sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere
Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder
Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Käu-
fer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir
hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern.
5. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den
Verbrauchsgüterkauf.
6. Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Abliefe-rung der Ware; ist
der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1
Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
7. Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend ge-nannten, gleich aus
welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlos-sen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für
Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht,
soweit ein Schaden durch das Fehlen ei-ner Beschaffenheit entsteht, die wir
garantiert haben. Der Aus-schluss einer weitergehenden Haftung auf
Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist, wenn unser
Vertragspartner Kaufmann ist, Bremerhaven.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere
Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz
sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verur-sacht
werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lü-ckenhaft sein,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt.
GESUTRA General Supply and Trading GmbH
Bremerhaven, 25. November 2002